Freitag, 26. Dezember 2008

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Das Ende der Rechtsgleichheit in Europa - Brutale Gangster treffen auf milde Richter
von Udo Ulfkotte
Alle Menschen sind gleich. Und alle Menschen werden auch vor Gericht gleich behandelt. Das gehört(e) zu den Grundsätzen europäischer Demokratie und Freiheiten.
Das war einmal - inzwischen werden selbst Polizistenmörder und Kinderschänder sofort wieder auf freien Fuß gesetzt, wenn sie aus der Gruppe der Zuwanderer kommen. Jetzt gilt der neue Rechtsgrundsatz: Alle sind gleich - manche sind [bloß etwas] "gleicher" ...
Überall in Europa darf man heute das Recht brechen, schwere Straftaten verüben, Kinder schänden, auf Polizisten schießen und Menschen mit Ermordung drohen - und wird dafür unter den gütigen Augen der Richter nicht nur milde, sondern auch zuvorkommend behandelt.
Das Zauberwort heißt "Migrationsbonus" - auf den können ethnische Europäer vor Gericht nicht hoffen, den bekommen nur unsere zugewanderten Mitbürger. Sie glauben das alles nicht? Dann lesen Sie zunächst einmal einige typische Urteile der vergangenen Wochen, die einen Trend widerspiegeln:
Fall 1:
Da hat der 35 Jahre alte Erkan S. in Engelskirchen (bei Köln) einen acht Jahre alten Jungen brutal sexuell missbraucht.
Erkan S. wurde vom Kölner Landgericht zweifelsfrei überführt, den kleinen Justin missbraucht zu haben.
Das Urteil? Erkan S. läuft frei herum - kein Gefängnis, keine Psychiatrie. [Denn] Erkan S. ist schwachsinnig und hat einen IQ von 40.
Weil er dreifacher Familienvater ist, muss er weder ins Gefängnis noch in die Psychiatrie. Die Staatsanwaltschaft forderte Haft und danach Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung - der Richter befindet, all das würde die "soziale Existenz" des Mitbürgers vernichten und läßt ihn laufen. Das gleiche Landgericht verurteilt einen deutschen Kinderschänder zeitgleich zu fünf Jahren und fünf Monaten Haft.

Fall 2:
In München hat der türkische Mitbürger Orcung Y. (22) einem Beamten mit dem Ellbogen ge-gen die Unterlippe geschlagen, sein Freund, der farbige Franzose David M., sprang einem Beam-ten der Bundespolizei mit ausgestreckten Beinen in den Rücken - sie wollten in der U-Bahn ihre Fahrscheine nicht kontrollieren lassen.
Die Strafe - Orcung Y. muss 500 Euro zahlen, David M. 60 Stunden Sozialarbeit leisten. Also keine Gefängnisstrafe, zeitgleich wurden in Köln zwei deutsche Jugendliche, die Schüler geschla-gen hatten zu 6 und 7 Monaten Haft (auf Bewährung) verurteilt.

Fall 3:
Der 21 Jahre alte türkischstämmige Mitbürger Gökhan T. hat seinen Vater in Hamburg im Juni 2007 mit 31 Messerstichen ermordet.
Die Hamburger Richter verurteilten ihn im Oktober 2007 mit Rücksichtnahme auf einen ihm in der Türkei möglicherweise drohenden »Ehrenmord« zu nur 35 Monaten Haft – und er wird danach nicht abgeschoben.
Die Familie des ermordeten Vaters hatte in der Türkei schon die Blutrache angekündigt. Darauf nahm das Gericht natürlich Rücksicht.
Bei 36 Monaten Haft hätte zwingend die Abschiebung erfolgen müssen. Der türkisch-stämmige Mitbürger lächelte bei der Urteilsverkündung, auch seine Verwandten freuten sich. Möglicher Ehrenmord im Ausland ist also inzwischen ein Strafmilderungsgrund in Deutschland.
In Norwegen gibt es seit November 2007 eine Debatte darüber, ob Menschen aus dem islami-schen Kulturkreis, die noch einen traditionellarchaischen Ehrbegriff haben, dafür vor Gericht – etwa bei einem "Ehrenmord" – nicht einen größeren Strafbonus bekommen sollten.
Tor Erling Staff sitzt im norwegischen Verfassungsgerichtshof. Er fordert ganz offiziell die "Ehr-enrettung" als Milderungsgrund bei schweren Straftaten ein.
Wenn ein Mann seine Frau "nur" ermorde, weil er seine "Ehre" damit retten und Schande von sich nehmen wolle, dann müsse der Täter dafür mindestens zwei Jahre weniger Haft bekommen als ein Mann, der seine Frau nicht aus Gründen der "Ehrenrettung" ermorde.
An jenem Tag, als Erling Staff gerade mildernde Umstände für Ehrenmörder einforderte, hatte in Pakistan gerade ein Vater seine Tochter mit der Axt in Stücke zerhackt – der "Ehre" halber. Er hatte die Tochter zuvor auf der Straße im Gespräch mit einem Jungen gesehen, der ihm nicht genehm war; solche "Ehrenmorde" sind im islamischen Kulturkreis ganz "normal".
Wenn sich Mörder also künftig in Norwegen auf ihre "Ehre" berufen und einen satten Straf-nachlass bekommen werden, dann können sie sich für die multikulturelle Initiative bei Erling Staff bedanken.

Fall 4:
28 Platzwunden am Kopf, einen Riß in der Schädeldecke und viele schwere Verletzungen am Oberkörper - das ist das Ergebnis eines Reparaturversuches eines 56 Jahre alten Iraners an einem Orientteppich.
Der seit 34 Jahren angeblich unbescholten in Deutschland lebende Iraner war von einer Dame in Darmstadt-Viernheim darum gebeten worden, ihren Orientteppich zu reparieren.
Plötzlich schlug der Mann in ihrer Wohnung in Tötungsabsicht mit einem Hammer zu. Er kannte die Frau nicht, er hatte sie zuvor noch nie gesehen - er wollte sie einfach nur so ermorden.
Nur mit viel Glück überlebte die Frau die Wahnsinns-Attacke des Iraners. Das Urteil für diesen kaum vorstellbaren Mordversuch fiel äußerst milde aus:
3 Jahre und neun Monate Gefängnis. Da war wohl selbst der Iraner erstaunt.
Fall 5:
Da wurden im April 2008 im multikulturellen Brüsseler Stadtteil Anderlecht zwei Polizeifahr-zeuge von Mitbürgern aus dem islamischen Kulturkreis unter Beschuss genommen.
Als die Polizisten einen der Angreifer festzunehmen versuchten, wurden sie zusammengeschla-gen. Andere Polizisten nahmen dann einige Tatverdächtige fest – und dann kamen viele hilfs-bereite Mitbürger aus dem islamischen Kulturkreis auf die Polizeiwache und forderten mit ihren gegen die Sicherheitskräfte gerichteten Hasstiraden die sofortige Freilassung ihrer Gesinnungs-genossen.
Die Lage eskalierte, es drohten erneut Moslem-Unruhen in Brüssel – und der Busverkehr in Anderlecht wurde aus Angst vor Übergriffen der zugewanderten Mitbürger wieder einmal ein-gestellt. Drei der Rädelsführer, die immerhin Polizisten erschießen wollten, wurden dem Haft-richter vorgeführt. Und der entschied, jene Mitbürger, die auf Polizisten geschossen und andere Polizisten zusammengeschlagen hatten, sofort auf freien Fuß zu setzen.
Schließlich wolle man ja in der europäischen Hauptstadt keine Unruhen unter den Mitbürgern aus dem islamischen Kulturkreis haben. Was ist da denn schon ein versuchter Polizistenmord, wenn es um eine multikulturelle Zukunft geht?
Der belgische Justizminister und der Bürgermeister von Anderlecht wagten es, die Entscheidung des Richters öffentlich zu kritisieren. Wie der Richter wohl im Falle der versuchten Polizisten-morde entschieden hätte, wenn die Mitglieder der multikulturellen Angreifer ethnische Belgier gewesen wären? Das bleibt der Phantasie der Leser überlassen.

Keine Gnade - aber milde Urteile. Das ist ein Trend, den man überall in Europa erkennen kann - sofern die Täter aus Zuwanderergruppen stammen. Die milden Urteile scheinen Ansporn für die Täter zu sein, weitere schwere Straftaten zu begehen:
Das musste beispielsweise der Kölner Haftrichter Hans-Werner Riehe erfahren, der einen Koma-Schläger hatte laufen lassen.
Koma-Schläger Erdinc S. wurde bald wieder straffällig. Junge zugewanderte Gangster - milde Richter, solche Überschriften liest man immer häufiger. Überall entstehen "Angst-Räume", wo einheimische Europäer nur noch mit Furcht auf die Strassen gehen.
Die Folgen sind für jeden einsehbar - nur die Medien schauen weg, weil die Folgen offenkundig politisch nicht korrekt sind. Nehmen wir nur einmal aktuelle 24 Stunden aus dem Polizeibericht Bremen - und beschränken wir uns auch dabei in Bremen nur auf Raubdelikte:

Fall1:
In der Nacht zu Sonntag befand sich eine 21 Jahre alte Bremerin in Begleitung von zwei 22 und 23 Jahre alten Delmenhorstern auf dem Nachhauseweg, als sie am Sankt-Pauli-Deich unver-mittelt von vier jungen Männern angegriffen wurden.
Dabei traten und schlugen die unbekannten Täter sofort auf die Männer ein und raubten an-schließend unter Vorhalt eines Messers Bargeld.
Die 21-Jährige wurde ebenfalls mit einem Messer bedroht, kam aber mit dem Schrecken davon. Gesucht werden zwei Südländer.
Fall 2:
Der zweite Überfall ereignete sich am Sonntagmorgen gegen 6 Uhr. Ein 28-jährigee Mann aus Neuenkirchen saß im Bahnhofsgebäude an einem Treppenaufgang zum Gleis 7 an der Nordseite, als ihn die späteren zwei Täter nach seinem Befinden befragten.
Einer der Männer nahm den Mann mit nach oben zum Bahnsteig, während sein Komplize an der Treppe "Schmiere" stand. Anschließend schlug der Täter mit einer auf dem Bahnsteig liegenden Metallstange auf den Oberkörper seines Opfers ein.
Durch den Schlag ging der 28-Jährige zu Boden, seine Brille zerbrach und sein Handy fiel aus der Hosentasche. Der Angreifer ergriff das Handy und flüchtete mit seinem Begleiter.
Der 28-Jährige hatte blutenden Verletzungen und Prellungen im Gesicht und den Armen bzw. Händen erlitten. Eine ärztliche Betreuung erfolgte am Folgetag. Täterbeschreibung: Südländi-sches Aussehen.
Fall 3:
Am Sonntagabend befand sich ein 38-Jähriger gerade im Gustav-Deetjen-Tunnel, als ihn ein Radfahrer überholte, das Rad abstellte und eine schwarze Pistole auf den Bremer richtete und alles forderte, was dieser bei sich führte.
Zwei weitere Mittäter hatten sich zwischenzeitlich bedrohlich hinter den Mann gestellt. Der so Bedrohte händigte seine Geldbörse und sein Handy an den Haupttäter aus. Dieser nahm das Portmonee an sich, warf jedoch das Mobiltelefon gegen eine Wand, da es ihm offensichtlich nicht wertvoll genug erschien. Das Trio flüchtete anschließend in Richtung Innenstadt. Täterbe-schreibung: Drei Südländer.
Das Wort "Südländer" steht inzwischen in vielen deutschen Polizeiberichten für Täter aus dem arabischen oder türkischen Kulturkreis. Die Medien sollten das tunlichst nicht schreiben, denn das wäre politisch nicht korrekt.
Derweilen weicht die Rechtsordnung in Europa auf. Zwar haben wir angeblich ein Rechtssystem, das für alle Menschen gilt. Dennoch emfinden wir es als "kulturelle Bereicherung", wenn neue extralegale Gerichtshöfe entstehen. Gerade erst wurde in Großbritannien der erste "legale" isla-mische Scharia-Gerichtshof eingeweiht und von den Medien umjubelt. Allein in Großbritannien gibt es zwölf weitere (illegale) Scharia-Gerichtshöfe - doch das interessiert niemanden.

Überall in Europa ist es Sitte, dass Zuhörer, Zeugen, Angeklagte und Verteidiger sich erheben, wenn Richter einen Gerichtssaal betreten. Weil alle Menschen nach europäischer Rechts-auffassung gleich sind und die gleichen Rechte und Pflichten haben, galt das bislang für alle Menschen.
Nun gibt es allerdings Sonderrechte vor Gericht - nur für Muslime. In den Niederlanden müssen sich Muslime vor Gericht nicht mehr erheben - wenn sie glaubhaft darlegen können, dass dieses den Islam beleidigt.
Der muslimische Rechtsanwalt Mohammed Enait hat das im September 2008 durchgesetzt. Er gewann vor einem Gericht in Rotterdam mit seinem Anliegen. Seine Begründung, der man folgte, lautete: in der Sichtweise des Islam seien alle Menschen gleich und deshalb könne er es als gläubiger Moslem nicht akzeptieren, sich vor anderen Menschen zu erheben.
Der niederländische Anwaltsverein ist nun ebenso entsetzt wie Vertreter politischer Parteien. Denn Rechtsanwalt Mohammed Enait ist ein islamischer "Fundamentalist". Dass ein Rotter-damer Gericht einem Fundamentalisten aus vorgeblich "religiösen Gründen" gestattet, beim Einzug der Richter sitzen zu bleiben - das finden viele nun schlicht ungeheuerlich.

Wer das alles "interessant" findet, der sollte auch wissen wie Morddrohungen bei den Ermitt-lungsbehörden immer öfter im Sande verlaufen - man muss nur die Tricks kennen, die Staats-anwälte bereitwillig akzeptieren. Der Autor hat diese Erfahrung selbst gemacht. Er weiß, dass diese Tricks seit mindestens 2004 unter unseren Mitbürgern verbreitet werden:
Am 22. September 2004 erhielt der Autor dieses Berichts morgens um 0.07 Uhr eine E-Mail. »Christenhund stirb!«, hieß es in der Morddrohung, versandt von allahspricht(AT)aol.com Un-verzüglich informierte der Autor die Polizei. Die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Die Absenderin der Todesdrohung wurde in Bremen ausfindig gemacht. Es war eine Mitbürgerin aus einem bestimmten Kulturkreis, die zum Polizeiverhör geladen wurde. Das Verfahren wurde allerdings bald eingestellt, Begründung:
Die Dame sagte den Beamten, sie habe in der Tatnacht so viele Männer im Bett gehabt und ein jeder habe "zwischendurch" theoretisch an ihren Rechner gekonnt. Sie mochte sich beim besten Willen nicht mehr an die Namen jener Männer erinnern, mit denen sie ihr Bett geteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren mit der offiziellen Begründung "Täter nicht zu er-mitteln" ein. So einfach ist es in Deutschland, für Mordaufrufe nicht zur Rechenschaft gezogen zu werden. Das ist nur eines von vielen Beispielen. Das Rechtssystem erodiert - und Politiker und Medien schauen zu.
Und wenn man dennoch als Mitbürger bei einer Morddrohung erwischt und zweifelsfrei über-führt wird?
Auch dann passiert nicht viel, wenn man nur den richtigen Paß hat: Zu 150 Euro Geldstrafe hat das Amtsgericht Freiburg soeben ein moslemisches Ehepaar verurteilt, das sich anläßlich in einer Fernsehsendung gezeigten Abbildung Mohammeds in seinen religiösen Gefühlen verletzt sah und einem Komiker per e-mail mit der Ermordung gedroht hatte.
Das Ehepaar entschuldigte sich vor Gericht nicht für die Morddrohung. Der Mann stammt aus Algerien, die Frau ist in Deutschland geboren. Beide leben von 1300 Euro staatlicher Unter-stützung im Monat. Davon müssen sie nun 150 Euro wegen der Morddrohung abgeben. Der "Schriftsteller in den Niederlanden" aus der e-mail - das war Theo van Gogh.
Ein Moslem schnitt ihm im Namen Allahs auf der Straße die Kehle durch und stach ihm dann noch ein Messer in den Rücken. Man kann in Europa also inzwischen seelenruhig Menschen mit der Ermordung drohen - die Richter lächeln gütig und der Staat - sprich der Steuerzahler - kommt dann sogar noch für die Strafzahlung auf ...
Derweilen nimmt die Erosion der europäischen Rechtssysteme groteske Züge an: In Großbri-tannien wurden soeben sechs Straftäter freigesprochen, weil die von ihnen verübten Straftaten angeblich durch den drohenden "Klimawandel" gerechtfertigt seien.
Greenpeace-Aktivisten hatten bei einer ihrer Aktionen randaliert und Schäden in Höhe von 35.000 Pfund (44.000 Euro) angerichtet. Sie waren eindeutig Straftäter - das sahen auch die Richter so.
Aber der "Klimawandel" rechtfertige es, dass Greenpeace-Aktivisten das Recht brechen, so das Urteil. Werden wir demnächst also in Europa auch Straftäter haben, die all jenen, die den angeblichen Klimawandel als mediale Hysterie und völlig natürliche Entwicklung betrachten, einfach so den Schädel einschlagen dürfen - schließlich rechtfertigt die drohende Gefahr des "Klimawandels" ja nach Auffassung britischer Richter sogar schwere Straftaten ...
Montag, 15.09.2008
Kategorie: Allgemeines, Enthüllungen, Akte Islam, So lügen Journalisten, Politik
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