Donnerstag, 15. Januar 2009

... du mein heiligs TIERle 666-COMPUTERle, ich hab dich sooo lieb, vertraue dir voll & ganz, immer! - In Ewigkeit, Amen!

Foto oben: Wo ist das Problem, mit Fucking? Logisch: Als die Menschen sich den Namen des Fun-Örtchens nahe dem Geburtsort Adolf Hitlers BRAUNau am Inn aussuchten konnte noch mein Mensch in Österreich Englisch sprechen oder lesen, so konnte man es auch nicht wissen das 'Fucking' F I C K E N bedeutet, also ließ man dann den Namen so, weil man sich daran gewöhnt hatte - auch touristisch ...
Nicht so sehr verwunderlich in dieser Welt, die nix sehen kann und noch weniger verstehen will, der ScheiSS-BRAUNe Hitler aus BRAUNau am Inn, der dann die Eva BRAUN in BRAUNBär-Berlin heiratete - kurz vor dem Suizid der beiden - war der Stolz all der BRAUNHemden damals & heute der total ScheiSSe-BRAUN BRAUNen-NAZI-go-Peng-2.-Welt-Krieg-Organisationen, die dann die halbe Welt mit diesem Krieg FUCKINGten, es jederzeit gerne wieder täten, heute allerdings dann die GANZE Welt ...

Unternehmen mißachten IT-Sicherheitsstandards - Investitionen unkoordiniert - Gesetzliche Vorschriften problematisch



Was Ihr oben seht findet man in Google Earth: Es zeigt die Sateliten-Aufnahme eine US-amerikanischen Staatsgebäudes, das einen der vielen Geheimdienste der USA zeigt. Die Nähe zu einem NAZI-go-Peng-Hakenkreuz und seiner Ideologie war, ist und wird beabsichtigt sein.

Das einzig Blöde daran war der Architekt, dem es erst so lange nach der Veröffentlichung des Fotos 'aufgefallen' ist, daß das ein HAKENKREUZ ist ... Ob da wohl ne Brille von Tier-666-Vieh-l-Mann sehr viel klarer sehen hilft, BRAUN-Mann??!


Hamburg/Wien (pte/14.01.2009/06:00) - Jedes 2. Unternehmen in der Bundesrepublik ignoriert behördlich vorgeschlagene IT-Sicherheits-STANDARTS und geht dabei ein erhebliches Risiko ein.
Gelangen zum Beispiel hoch vertrauliche Daten von Kunden ungewollt an die Öffentlichkeit, entsteht nicht nur ein Wettbewerbsnachteil für das betroffene Unternehmen. Wird von Behörden nachgewiesen, dass sich ein Geschäftsführer Sicherheitsvorgaben wissentlich nicht zu Herzen genommen hat, drohen zudem Strafen bis hin zu Schadenersatzforderungen.

So wie oben sieht Dein TIERle 666-PCle aus, wenn der mal richtig NAZI-Big go-Brother-'1984'-Größe hat und bspw. von der Firma Cray kommt und 'Jaguar', also wie eine schnelle Raubkatze, ein TIER, heißt ...

'Sicherheitskonzepte des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik plädieren lediglich dafür, geeignete Maßnahmen zur Risikovermeidung zu treffen. Dies ist eine zu dehnbare Formulierung', erklärt Hans Zeger, Obmann der Arge Daten http://www.argedaten.at/, gegenüber pressetext.

Laut dem Experten sei es für Institutionen wie beispielsweise öffentliche Verwaltungen, wo mit Kundendaten umgegangen wird, sinnvoll, bestimmte Mindestvorgaben in Hinblick auf IT-Security zu geben.

'Auch mit dem so genannten IT-Sicherheitshandbuch für Österreich existieren keine Vorschriften, sondern lediglich Empfehlungen', fügt Zeger auf Nachfrage von pressetext hinzu. Wie die aktuelle Erhebung 'IT-Security 2008' der InformationWeek http://www.informationweek.de/ in Kooperation mit der Steria Mummert Consulting ergab, hat sich der Anteil der vorsorgenden Betriebe im abgelaufenen Jahr im Vergleich zu 2007 noch immer nicht erhöht.
IT-Insider führen diese Negativentwicklung aber nicht primär auf die durch einen Ausbau der IT-Infrastruktur anfallenden Finanzbelastungen zurück. 'Geld spielt zwar eine wichtige, aber bei diesem Thema fast nie zentrale Rolle. Was ich seit einigen Jahren beobachte, ist, dass Investitionen von Unternehmen in ihre IT-Struktur häufig in die falsche Richtung gehen. So werden einzelne analysierte Probleme oft übertrieben stark abgesichert, an einem umfassenden Gesamtkonzept hapert es jedoch', unterstreicht Zeger im pressetext-Gespräch.
Wie die Steria-Mummert-Consulting-Studie zudem anführt, liegt der Anteil der Unternehmen, die ein IT-Risikomanagement besitzen, das die Vorsorgegebote des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik erfüllt, bei nur rund einem Drittel und damit nahezu unverändert gegenüber 2007.
Kaum überraschend, da kein Gesetzeszwang zum Aufbau einer unternehmensweiten IT-Sicherheitsarchitektur existiert. In Hinblick auf die gesetzliche Lage der Handlungs- und Haftungsverpflichtungen innerhalb der Bundesrepublik ist vor allem das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz bei Unternehmen (KonTraG) zu nennen.
Zudem besteht im Bundesdatenschutzgesetz eine weitere Grundlage für Schadenersatz-Ansprüche gegen Unternehmen. Demnach sind sowohl alle erhobenen als auch genutzten Kundendaten durch organisatorische und technische Schutzmaßnahmen zu sichern.
'Firmen, die Kontrollsysteme eingeführt haben, reduzieren ihr Schadenersatz-Risiko', sagt Wolfgang Nickel, IT-Sicherheitsexperte bei Steria Mummert Consulting. Dem Experten nach würden zusätzliche IT-Sicherheitsmaßnahmen das Kundenvertrauen fördern, was gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen einen Imageschaden vermeiden könnte. (Ende)

Quelle/ Aussender: pressetext.deutschland Redakteur: Florian Fügemann email: fuegemann@pressetext.com Tel. +43-1-81140-305

... oh du mein eiligs 666-PC-Blechle, wie blöd und nachlässig sollen deine Nutzer sein? Hey, du gummst hier ned rein!

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