Freitag, 9. Januar 2009

... i weiß nix was soll es bedeuten, daß i Pendlerpauschale bin. Wenn der Staat der Blöde ist = verfassungsgerichtlich RECHT SO!







Steuerzahlers Liebling: Pendlerpauschale – wie Steuerzahler profitieren


Die Regierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht verloren: Der Fiskus muß die Pendlerpauschale wieder ab dem ersten Kilometer zahlen, viele Arbeitnehmer erhalten nun sogar rückwirkend Geld. Um von dem Urteil zu profitieren, müssen sie aber einiges beachten.
Berufspendler erhalten in den kommenden Wochen und Monaten Geld vom Fiskus zurück. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Fahrten zur vom ersten [1.] Kilometer steuerlich geltend gemacht werden können. Das soll rückwirkend ab 2007 gelten.
Die Richter kippten damit die zum Januar 2007 eingeführte steuerliche Regelung, wonach Steuerzahler ihren Weg zur Arbeit erst vom 21. Kilometer an in der Einkommensteuererklärung verrechnen dürfen. Doch was bedeutet das Urteil nun für die Steuerzahler?
Ab dem ersten Kilometer in der Steuererklärung verrechnet: "All diejenigen, die in der Steuererklärung für das Jahr 2007 den Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an mit 30 Cent pro Kilometer abgerechnet haben, können sich entspannt zurück lehnen", sagt Peter Kauth, Steuer-experte vom Internetportal Steuerrat24.de. Denn sie bekommen die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer vom Fiskus erstattet.
"Das Geld wird automatisch überwiesen", sagt Wolfgang Wawro, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. Denn all diejenigen, die den Weg zur Arbeit in der Steuererklärung ab dem ersten Kilometer verrechnet haben, haben einen Steuerbescheid mit Vorläufigkeitsvermerk nach Paragraf 165 AO erhalten. Diese Bürger sollen nach Angaben des Bundesfinanzministeriums das Geld in den ersten drei Monaten 2009 bekommen.
Ab dem 21. Kilometer oder keine Kilometer verrechnet: All diejenigen, die in der Steuererklärung für das Jahr 2007 keine Entfernungskilometer oder sie erst ab dem 21. Kilometer angegeben haben, sollten dies korrigieren. "Diese Steuerzahler müssen nun rasch handeln", sagt Steuerexperte Wawro.
Steuerzahler, die die Steuererklärung für das Jahr 2007 bereits eingereicht haben, sollten dem Finanzamt jetzt in einem formlosen Schreiben die Entfernung zur Arbeit vom ersten Kilometer an mitteilen. Arbeitnehmer mit einer Fünf-Tage-Woche können 220 bis 230 Arbeitstage die einfache Entfernung zum Büro mit 30 Cent je Kilometer verrechnen.
Freibetrag auf Lohnsteuerkarte: Eine kleine Gruppe von Steuerzahlern hat für 2007 einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
"Viele haben dabei den Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an angegeben", sagt Steuerexperte Wawro. Denn ein Freibetrag kann bei Werbungskosten und Sonderausgaben erst dann auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn die Pauschalen von 920 Euro beziehungsweise 36 Euro um 600 Euro überschritten werden.
"Für viele war das nur mit der Entfernungspauschale vom ersten Kilometer an möglich", sagt Wawro. Diesen Steuerzahlern drohte für 2007 eine dicke Nachzahlung.
"Sie und alle, die eine Aussetzung der vorläufigen Vollziehung beantragt haben, können sich entspannt zurücklehnen", sagt Kauth. Ihnen droht nun keine Forderung mehr vom Fiskus. "Zudem können Steuerzahler problemlos einen Freibetrag ab dem 1. Kilometer auf der Steuerkarte für 2009 eintragen lassen", sagt Kauth.
Kindergeld: Auf eine dicke Rückzahlung können nun auch viele Eltern erwachsener Kinder hoffen. Denn den Eltern werden Kindergeld und Kinderfreibetrag gestrichen, wenn das zu versteuernde Einkommen des Sprößlings 7680 Euro im Jahr übersteigt.
"Bei der Ermittlung des maßgebenden Einkommens können alle ausbildungsbedingten Kosten abgezogen werden", sagt Kauth. Demnach kann vom Einkommen des Kindes auch die Entfernungspauschale abgezogen werden. Weil dies seit 2007 erst vom 21. Kilometer an möglich war, konnte das Einkommen des Kindes nicht mittels der Entfernungspauschale unter die kritische Grenze von 7680 Euro gedrückt werden.
"Eltern, die davon betroffen sind, sollten sich nun unbedingt an die Familienkasse wenden", rät Kauth. Sie bekommen dann das Kindergeld für 2007 und 2008 erstattet. Aber auch nur, wenn der Kindergeldbescheid mit einem entsprechenden Vorläufigkeitsvermerk versehen ist oder die Eltern gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hatten.
Steuererklärung 2007: All diejenigen, die die Steuererklärung für das Jahr 2007 noch nicht angefertigt haben, können nun den einfachen Weg zur Arbeit vom ersten Kilometer an verrechnen. Die Pauschale für Werbungskosten von 920 Euro ist bereits ab einem einfachen Arbeitsweg von 14 Kilometern überschritten. Weitere Werbungskosten wie Ausgaben für Computer oder Fachzeitschriften drücken dann auf jeden Fall die Steuerlast. – Welt Online, Zuletzt aktualisiert: Montag, 15. Dezember 2008, 11:03 Uhr

Pendlerpauschale – Was Sie tun sollten, Tipps
Die neue/alte Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale gilt wieder in voller Höhe. Manche Steuerzahler können sich nun zurück-lehnen und auf Geld vom Fiskus warten, andere sollten sich ihren Anspruch schnellstmöglich sichern.
Wer ist von dem Urteil betroffen?
Prinzipiell alle Steuerzahler, die auf dem Weg zur Arbeit mehrere Kilometer zurücklegen müssen. Dabei ist es egal, welches Verkehrsmittel genutzt oder ob zu Fuß gegangen wird. Für jeden Kilometer des einfachen Arbeitswegs können die Steuerzahler wieder 30 Cent von der Steuerschuld abziehen. Die Regelung, die Pauschale ab 2007 nur ab dem 21. Kilometer anzuerkennen, ist verfassungswidrig.
Hat das Urteil noch Auswirkungen auf meine Lohnsteuererklärung von 2007?
Ja. Wer die Pendlerpauschale in der Hoffnung auf das Verfassungsgerichtsurteil für 2007 weiter eingetragen hat, bekommt automatisch Geld zurück.
Das Finanzamt hatte die Steuerbescheide nur vorläufig erlassen. Die Summe, die der Fiskus auf Basis der verfassungswidrigen Regelung einbehalten hat, wird nachgezahlt. Laut Finanzministerium geschieht dies bis spätestens März.
Was ist, wenn ich für 2007 gar keine Pauschale eingetragen habe?
Wer die Pauschale für 2007 irrtümlich schon verloren gegeben hatte, kann sein Geld ebenfalls wieder bekommen. Der Steuerzahler muß in diesem Fall aber beim Finanzamt seinen Arbeitsweg nachmelden. Das geht laut Bund der Steuerzahler mit einem formlosen Brief, in dem der Arbeitsweg genannt ist. Auch wer nur die Strecke ab dem 21. Kilometer eingetragen hat, kann den Rest nachmelden.
Gibt es eine Frist für die Nachmeldung?
Tatsächlich verjährt sind Ansprüche auf Steuerrückzahlungen erst nach vier Jahren. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt aber, möglichst schnell zu reagieren, um wirklich auf der sicheren Seite zu sein.
Was muß ich in meiner Steuererklärung für 2008 angeben?
Die Steuererklärung für 2008, die im Lauf des kommenden Jahres gemacht werden muß, funktioniert wie früher. Jeder Steuerzahler darf also 30 Cent pro Kilometer für den kompletten Arbeitsweg als Werbungskosten eintragen. Auch für 2009 wird laut Finanzministerium alles beim Alten bleiben. Für die Jahre danach gibt es keine Garantie.
Was ist bei der Eintragung von Freibeträgen zu beachten?
Wer sich einen Freibetrag für seinen Arbeitsweg auf der Lohnsteuerkarte für 2009 eintragen lassen will, kann das wie früher tun. Der Freibetrag sorgt dafür, daß die Pendlerpauschale mit dem Monatslohn auf dem Konto landet und nicht im folgenden Jahr über die Lohnsteuer-Erklärung zurückgeholt werden muß.

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