Freitag, 2. Januar 2009

Wahrheit? Ja! Die Wahrheit ist irgendwo da draußen ... Im Müll, den Reißwolfschnipseln und Konfetti, da müßt Ihr sie suchen!

Skandal! – Die Bundesregierung/en vernichtet 1000e von Geheimakten und gibt andere Akten, trotz Ablauf der 30-Jahre-'geheim'-Frist, nicht frei

Die Bundesregierung teilte jetzt mit, dass in den letzten zehn Jahren insgesamt 332 als "Verschlußsache" (VS) deklarierte Geheimakten spurlos verschwunden sind und seit 2005 zudem 3.181 als "geheim" eingestufte Akten vernichtet wurden.
Die öffentliche Transparenz des EHRLICHEN, offenen Handelns einer jeden Regierung ist ein westliches Merkmal einer Demokratie und eng mit dem Recht auf informelle Selbstbestimmung verknüpft. Auch im Grundgesetz, das für alle gilt.
Die Kontrolle der staatlichen Stellen ist aber nur dann gegeben, wenn der Bürger auch umfassend über die Tätigkeit des Staates informiert ist.
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen stellte bereits 1946 fest:
"Freedom of Information is a fundamental human right" ("Informationsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht").
Damit tut sich die Bundesregierung - schon immer - sichtlich schwer.

Tausende Geheimakten vernichtet
Auf Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion teilte die Bundesregierung jetzt mit, dass in den letzten zehn Jahren insgesamt 332 als "Verschlusssache" (VS) deklarierte Geheimakten spurlos verschwunden sind.
Es ist dem Bundesinnenministerium [Herr Schäuble, Stasi 2.0 reloaded, CDU], als nationale Sicherheitsbehörde, nicht einmal bekannt, welche Inhalte die Geheimakten hatten. Nur so viel, dass es sich um Vorgänge aus den Bereichen der "Organisierten Kriminalität", "Proliferation" (Rüstung), "Forschungsaktivitäten ausländischer Staaten" und "Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs" handele.

Aber das ist noch nicht alles. Seit Beginn der Legislaturperiode (2005) wurden zudem 3.181 als "geheim" eingestufte Akten vernichtet!
Diese Akten hätten eigentlich registriert und dem Bundesarchiv übergeben werden müssen. Warum das nicht geschah, lässt viel Raum für Spekulationen und ist in einer Demokratie höchst bedenklich.

Keine politische Kontrolle
Paradox: Eigentlich sollte die Einstufung von Akten als "Verschlusssache" und damit als "geheim" restriktiv erfolgen, aber in den einzelnen Bundesministerien kann nahezu jeder Sachbearbeiter, unabhängig vom Dienstgrad, die Geheimhaltung "seiner" Akten verfügen.
Dadurch unterliegen große Aktenbestände nach wie vor der Geheimhaltung und sind somit der Öffentlichkeit nicht zugänglich. Eine politische Kontrolle erfolgt nicht.
Die Geheimniskrämerei kostet den Steuerzahler sehr viel Geld, denn es müssen eigene VS-Registraturen und Geheimschutzstellen eingerichtet bzw. vorgehalten und Geheimschutzbeauftragte ernannt werden.
Wie viel das den Bürger jährlich tatsächlich kostet, auch darüber schweigt die Bundesregierung und lässt dementsprechende Nachfragen unbeantwortet.

Bundesregierung lehnt Freigabe von Akten ab
Die Bundesregierung macht zudem deutlich, dass sie auch weiterhin eine generelle Freigabe von Akten nach der gesetzlich vorgeschriebenen 30-Jahres-Frist ablehnt.
Begründung: "Dies würde zur Offenlegung von Informationen führen, die die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder die auswärtigen Beziehungen belasten könnten."
Die Freigabe müsse "zwingend" in jedem Einzelfall geprüft werden und man betont, dass das Alter der Akten insofern "unerheblich" sei.

Für wie viele Akten, die älter als 30 Jahre alt sind, Anträge auf Einsicht gestellt wurden, kann die Bundesregierung ebenfalls nicht beantworten, verweist aber darauf, dass in dieser Legislaturperiode immerhin die "Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrepublik Deutschland" bis zum Jahrgang 1977 (sic!) freigegeben worden seien.

Informationsfreiheit deutscher Bürger scheint nicht so wichtig zu sein
Die USA konstituierten bereits im Jahre 1966 den "Freedom of Information Act" (FOIA), ein bahnbrechendes Informationsfreiheitsgesetz, das jedem Bürger der Vereinigten Staaten das Recht gibt, Zugang zu Dokumenten der Regierung zu verlangen.
Der FOIA verpflichtet die staatlichen Einrichtungen, trotz Einschränkungen, größtmöglichsten und umfassenden Zugang zu Informationen zu gewährleisten.

Genau hierin liegt der Unterschied zum deutschen "Informationsfreiheitsgesetz" (IFG), das nach langem und zähem Ringen endlich am 1. Januar 2006 in Kraft trat, also 40 Jahre (!) nach dem FOIA in den Vereinigten Staaten, was wohl Rückschlüsse darüber lässt, wie "wichtig" alle bisherigen Bundesregierungen das Recht ihrer Bürger zur Informationsfreiheit einstuften.
Das IFG gewährt de facto jeder Person DEN Rechtsanspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen von Bundesbehörden.
Das klingt in der Theorie zunächst nicht schlecht. Aber die Praxis sieht anders aus: Fälle aus der Vergangenheit zeigen, dass wegen restriktiver Interpretation des Gesetzes, Hinhaltetaktik und unverhältnismäßig hoher Gebühren (die Behörde kann Gebühren und Auslagen bis zur Höhe von 500,-- Euro für eine Auskunft verlangen) das Gesetz ins Leere läuft.
Einsichten, gerade in "heikle" Akten, werden häufig von den Behörden verweigert und das Gesetz enthält so viele Ausnahmen, dass es mit "Informationsfreiheit" nichts mehr zu tun hat. Besser wäre deshalb die Titulierung "Informationszugangsgesetz".

Immer mehr fundamentale Bürgerrechte werden eingeschränkt
Unter dem Deckmantel der "Terrorbekämpfung" und der "inneren Sicherheit" werden immer mehr fundamentale Bürgerrechte eingeschränkt.
Wird die Stellung des Bürgers als Souverän aber ernst genommen, muss ihm die Möglichkeit zur direkten Information über die Aktivitäten des Regierungssystems gegeben werden und zwar uneingeschränkter als bisher, denn die Handhabung des Informationszuganges für den deutschen Bürger spottet jeglicher Demokratie.
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Quelle: Antwort der Bundesministeriums für Verteidigung (1680016-V-403) vom 5. Dezember 2008 auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 1. Dezember 2008.

Dienstag, 30.12.2008 - Kategorie: Gastbeiträge, Enthüllungen, Geheimdienste, Politik [Michael Grandt]. © Das Copyright dieser Seite liegt, wenn nicht anders vermerkt, beim Kopp Verlag, Rottenburg. Dieser Beitrag stellt ausschließlich die Meinung des Verfassers dar. Er muß nicht zwangsläufig die Meinung des Verlags oder die Meinung anderer Autoren dieser Seiten wiedergeben.

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