Samstag, 27. Dezember 2008

Ein Trojaner, der nicht aus dem alten Hellas kommt - Stasi 2.0 reloaded: die Odyssee ... zum Faschistenstaat!

O du heiligs Computer-Blechle!
Die gute Bundestrojaner-Odyssee: Spioniert der Staat bald auch Ihr ganz privates PCle aus, wie die NSA uf de Welt so sche?
Und kommt dann das BKA-Schlafzimmergucken - You and me and the Spy named "D"?


Anfang Mai 2008 legte "unser" Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der wohl auch im Denken schon immer sparsame Schwabe einen schon sehr merkwürdigen Gesetzesentwurf vor, der nicht nur all die Datenschützer, sondern auch Großteile des nur-Volkes und -Wählers in helle "Code red"-Alarmstimmung versetzt: Per neuer BKA-"Online-Durchsuchung" sollen Polizei und Verfassungsschutz künftig heimlich die von Privat-PCs ausspionieren dürfen.
Darf man nun schon heute für's "1984"-Morgen fragen: Und wann wird in jedes "private" Schlafzimmer ein persönlicher Polizist abkommandiert, der den ganzen in "debito modo"-Akt kontrolliert?
Auslöser für die politische Debatte um diese Maßnahme war ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar dieses Jahres, das entsprechende Durchsuchungen verbot. Tatsächlich wurden solche Spionage-"Staats"-Attacken laut Bundesinnenminsterium durch den Verfassungsschutz seit 2005 schon in rund zwölf Fällen durchgeführt.
Das Argument für den so genannten Spionage-"Bundestrojaner" ist die gestiegene Bedrohung durch Terroristen, die das Internet zur Planung von Anschlägen nutzen würden. Dieser Gefahr müsse entschieden begegnet werden.
Wie genau der "Online-Lauschangriff" funktionieren soll und ob auch Ihr privates oder sonstiges PCle in Gefahr ist, klärt nur eine persönliche Recherche auch über diesen Blog oder mittels Googeln der Thematik auf. Bitte merken: Jeder ist für seine Sicherheit selbst veranwortlich, wie jeder eben auch seines eigenen Glückes oder Unglückes staatlicher Schmied ist ... Sie haben ja auch am 20.09.2009 wiedermal die schwere Qual der Bundestagswahl. Noch völlig frei!

Wie soll die Online-Überwachung vonstatten gehen?
Um seinen Bürgern auf die Festplatte zu schauen, will sich der Staat der Tricks gewöhnlicher Internet-Krimineller bedienen. Zum Einsatz kommen sollen Schnüffel-Programme, so genannte "Trojaner".
Diese werden bislang von Verbrecherbanden dazu verwendet, Privat-PCs unentdeckt als Spam-Mail-Schleudern zu missbrauchen, Kreditkarten- und Onlinebanking-Passwortdaten abzufangen und Ähnliches.
Wie funktioniert ein Trojaner?
Ein "Trojaner" oder auch "Trojanisches Pferd" tarnt sich als nützliches Programm, das der Nutzer sich willentlich aus dem Internet herunterlädt oder als Anhang in einer e-mail geschickt bekommt.
Statt oder neben der eigentlich beworbenen Funktion öffnet dieses Programm eine Verbindung zu einem externen Internet-Server und kann dann weitere schädliche Programmbestandteile herunterladen oder bestimmte Daten vom PC an den Produzenten des Trojaners schicken.
Vorsicht, Alarm: Auch Bild- oder Audiodateien können Trojaner enthalten.
Was kann denn so ein Programm ganz genau ausspionieren?
Keine auf der Festplatte gespeicherte Information ist sicher, theoretisch könnte der Trojaner den gesamten Datenbestand häppchenweise an die Ermittler ausliefern. Und nicht nur das:
Das Betriebssystem Windows enthält schon den Programmcode zur kompletten Fernsteuerung des PCs.
Auch das Abhören von Tastatureingaben und die Überwachung über angeschlossene Mikrofone und Webcams ist prinzipiell möglich.
Könnten die Behörden so auch nachvollziehen, welche Internet-Seiten ich besucht habe?
Diese Informationen wären ganz problemlos über die Browser-Historie, die ja auch als Datei auf der Festplatte gespeichert ist, verfügbar.

Im Prinzip müssten die Behörden aber noch nicht einmal Software auf Ihrem Rechner einschleusen, die Surf-Historie wird zusätzlich beim Internet-Provider für einige Zeit gespeichert. Aber auch für das Anfordern dieser Daten fehlt momentan die Rechtsgrundlage.
Wie unterscheiden BKA und Verfassungsschutz zwischen der Intimsphäre und strafrechtlich relevanten Daten des Ausgespähten?
BKA-Chef Jörg Ziercke verspricht eine genaue "Umfeldanalyse" der betroffenen Person im Vorfeld der Online-Durchsuchung. Daraus wiederum sollen Signalwörter abgeleitet werden, die das Programm als Wegweiser durch die Festplatte des Durchsuchten verwendet. Der Rest soll Privatsache bleiben.
Aber wie man nicht erst seit heute weiß, versprechen auch alle Politiker VOR den Wahlen all die Dinge, die sie danach nicht halten. Totalitäre Staaten, wie jener in Orwells "1984" machen aus einem s.g. "Wahrheitsministerium" eine Real-Institution, die ihre Bürger IMMER belügt.
Woran erkenne ich, dass mein Computer vom Staat ausspioniert wird?
Sofern sich die Programmierer des "Bundestrojaners" nicht sehr ungeschickt anstellen, wird die Attacke für den Laien vollkommen unsichtbar bleiben.
Schützt ein Antivirus-Programm vor der Schnüffelei?
Leider würde eine Antivirus-Software im Fall des "Bundestrojaners" nicht greifen. Denn damit ein solcher Schutzschild funktioniert, muss er vom Hersteller des Programms einen "Steckbrief" für den Übeltäter bekommen haben, sonst erkennt er ihn nicht.

Bei "Wald-und-Wiesen-Trojanern" werden die Virenabwehr-Hersteller relativ früh mit den Erkennungsmerkmalen eines Virus versorgt.
Einfach deshalb, weil diese immer auf eine möglichst große Masse von potenziellen Opfern ausgerichtet sind und die Informationen über ihre charakteristischen Merkmale sich dadurch schnell verbreiten.
Der BKA-"Bundestrojaner" hingegen soll auf sein jeweiliges Spähobjekt maßgeschneidert sein und dieses ganz gezielt und möglichst diskret attackieren.
Muss man jemandem nicht eigentlich von Rechts wegen mitteilen, wenn die Behörden ihn ausspähen?
Nach derzeitiger Rechtslage schon, theoretisch. Zumindest NACH der Abhörmaßnahme. Die bisherigen Erfahrungen zeigen allerdings, dass nicht einmal jeder zweite Ausspionierte hinterher tatsächlich informiert wird. Leider.

In der Vergangenheit wurden solche Durchsuchungen nur in Terrorismus-Verdachtsfällen benutzt. Droht jetzt ein Einsatz auf breiter Front?
Was passiert, wenn die legale Basis geschaffen und die moralische Hemmschwelle erst einmal überschritten ist, ist schwer vorherzusehen.
Ziercke will neben dem Terrorismus auch die organisierte Kriminalität, Menschen- und Waffenhandel sowie Wirtschaftskriminalität per Bundestrojaner bekämpfen, Innenminister Schäuble ist "natürlich für einen weiten Anwendungsbereich".

Auch wenn momentan von richterlich genehmigten Einzelfällen mit Anfangsverdacht auf schwerste Straftaten die Rede ist: durchaus denkbar, dass in einigen Jahren auch gegen Steuersünder und Raubkopierer die Trojanerkeule geschwungen wird.
Beruhigend wäre allerdings, dass der "große Online-Lauschangriff" auf breite Zielgruppen wie zuvor erwähnt dann auch schnell von Antiviren-Software abgefangen werden könnte - sofern der Staat die Hersteller nicht zwingt, ihm eine Hintertür im Programm offenzuhalten. ... Alles Weiter ist ihrer freien Phantasie überlassen, was man im Bösen alles anrichten kann, wenn man die "richtigere" Gesinnung in der Politik hat, oder wenn die Dinge sich nun in der Krise immens Verübeln, wie dereinst anno 1933 als ein gewisser Herr Adolf Hitler an die Macht kam, dann die benannten "Ermächtigungsgesetze" erließ ... Es Schaudert, nicht nur mir!

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